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Winterdienst & Schneeräumung in Enns

„Wir brechen das Eis“ – mit unseren Kommunalfahrzeugen und den dazugehörigen Winterdienstgeräten sind wir für die Schneeräumung der Gehwege, Zugänge, Straßeneinfahrten uvm. zuständig.

Schnee fällt selten dann, wenn es gerade passt. Damit auf Ihrer Liegenschaft niemand ins Rutschen kommt, übernehmen wir den Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Grundstücke in Enns, Linz und Umgebung.

Unsere Winterdienst-Leistungen

  • Gehwege & Gehsteige – Räumung der Flächen entlang Ihrer Liegenschaft
  • Zugänge & Hauseingänge – freie Wege zu Eingängen, Müllplätzen und Garagen
  • Straßeneinfahrten & Zufahrten – Einfahrten, Hofzufahrten und Stellflächen
  • Maschinelle Räumung – mit eigenen Kommunalfahrzeugen auch auf größeren Flächen
  • Weitere Winterdienst-Leistungen – auf Anfrage
Winterdienst – Schneeräumung mit Kommunalfahrzeug Schneeräumung von Gehwegen und Einfahrten in Enns

Räum- und Streupflicht: Was Eigentümer wissen sollten

In Österreich regelt § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die sogenannte Anrainerpflicht: Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr von Schnee geräumt und bei Glatteis bestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, betrifft die Pflicht einen Streifen des Straßenrandes.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Ernstfall für Sturzunfälle. Viele Eigentümer, Genossenschaften und Hausverwaltungen übertragen den Winterdienst deshalb an einen Dienstleister – so ist die Räumung auch dann sichergestellt, wenn Sie im Urlaub oder unterwegs sind.

Bitte beachten Sie: Diese Information ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Winterdienst mit eigenem Fuhrpark

Wir arbeiten mit eigenen Kommunalfahrzeugen, Schneeschiebern und den passenden Winterdienstgeräten. Dadurch schaffen wir auch größere Flächen zügig und sind nicht auf Fremdgeräte angewiesen. Einen Überblick über unsere Maschinen finden Sie auf der Seite Fuhrpark.

Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Objekt auch ganzjährig – im Sommer mit Gartenservice und laufender Gebäudebetreuung.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ab wann sollte man den Winterdienst beauftragen?

Am besten vor Saisonbeginn im Herbst. Dann ist die Einteilung fixiert, bevor der erste Schnee fällt – kurzfristige Anfragen mitten im Winter lassen sich nicht immer einplanen.

Welche Flächen räumen Sie?

Gehwege, Zugänge, Hauseingänge, Straßeneinfahrten und Zufahrten. Größere Flächen räumen wir maschinell mit unseren Kommunalfahrzeugen. Weitere Leistungen gerne auf Anfrage.

Übernehmen Sie auch Wohnanlagen mit mehreren Objekten?

Ja. Wir betreuen Genossenschaften und Hausverwaltungen mit mehreren Anlagen – mit einem festen Ansprechpartner für alle Objekte.

Was kostet der Winterdienst?

Das hängt von Fläche, Lage und gewünschtem Umfang ab. Wir sehen uns Ihre Liegenschaft an und erstellen ein unverbindliches Angebot – Anfahrtskosten verrechnen wir keine.

Winterdienst für die kommende Saison sichern? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an: +43 664 457 32 34.

Kontakt

Lazic Gebäudebetreuung